Als Steuerberater tauchen Sie tief in die Abläufe und Prozesse Ihrer Mandaten ein und sind beratend, verwaltend, und gutachterlich in allen Steuer- und Buchhaltungsfragen tätig. In den Themen Rechtssprechung und Finanzwissen sind Sie stetig auf dem neuesten Stand und werden auch daran gemesen.
Eine fehlerhafte Beratung, ein Zahlendreher oder Unterlagen die zu spät versandt wurden, bedeuten für Sie ein hohes Haftungspotential, welches gut versichert gehört. Für die Gestaltung einer entsprechenden Haftpflichtlösung als Vermögens- und Berufs-/Betriebshaftpflicht braucht es einen Fachmann, welcher diese Themen beherrscht, aber Ihnen auch zu den Themen Cyber- und Rechtsschutzversicherung etwas sagen kann.
Hier sind wir Ihr Partner, denn neben ehemaligen Berufskollegen finden Sie bei uns Fachleute, welche seit Jahren auf die Beratung gewerblicher Mandanten spezialisiert sind.
Für Ihre Unternehmung ist es wichtig bestimmte Versicherungsprodukte sinnvoll zu kombinieren.
Dies sind, immer mit der Regel zur Ausnahme, die folgenden Versicherungen:
OLG Düsseldorf (16.11.2021- 4 U 252/20) - Verletzung Kardinalspflicht - wissentliche Pflichtverletzung
BGH (21.10.2021- IX ZR 9/21) - Einspeisung Solaranlage - Gewerbesteuer Pflicht - Verrechnung Steuern
BGH (18.12.2008 - IX ZR 12/05) - Haftung auch ohne Mandat - wenn Rat erteilt wird - Schutzwürdig