Als Steuerberater tauchen Sie tief in die Abläufe und Prozesse Ihrer Mandaten ein und sind beratend, verwaltend, und gutachterlich in allen Steuer- und Buchhaltungsfragen tätig. In den Themen Rechtssprechung und Finanzwissen sind Sie stetig auf dem neuesten Stand und werden auch daran gemesen.
Eine fehlerhafte Beratung, ein Zahlendreher oder Unterlagen die zu spät versandt wurden, bedeuten für Sie ein hohes Haftungspotential, welches gut versichert gehört. Für die Gestaltung einer entsprechenden Haftpflichtlösung als Vermögens- und Berufs-/Betriebshaftpflicht braucht es einen Fachmann, welcher diese Themen beherrscht, aber Ihnen auch zu den Themen Cyber- und Rechtsschutzversicherung etwas sagen kann.
Hier sind wir Ihr Partner, denn neben ehemaligen Berufskollegen finden Sie bei uns Versicherungskaufleute, welche seit Jahren auf die Beratung gewerblicher Mandanten spezialisiert sind. Im Bereich gewerbliche Versicherungslösungen stehen wir Ihnen daher auch bei Fachfragen Ihrer Mandanten zur Verfügung und erweitern Ihr Expertiseangebot.
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am 01. August wirddas steuerberatendeBerufsrecht neu geregelt! |
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Für Ihre Unternehmung ist es wichtig bestimmte Versicherungsprodukte sinnvoll zu kombinieren.
Dies sind, immer mit der Regel zur Ausnahme, die folgenden Versicherungen:
Als Steuerberater unterliegen Sie nach § 67 STBerG der Verpflichtung sich gegen Haftpflichtrisiken ausreichend abzusichern. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn Ihr Mandant durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil erleidet. Dieses Risiko kann über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Erleidet ein Dritter jedoch durch Ihr Handeln im Rahmen der Berufsausübung einen Sach- oder Personenschaden, ist dies ein Fall für die Betriebs- oder Berufshaftpflicht.
Die Kombination aus den verschiedenen Haftpflichtbausteinen bietet schon einen guten Grundschutz. Besonders, da in der Haftpflichtversicherung bereits ein passiver Rechtsschutzbaustein enthalten ist. Um die Absicherung jedoch abzurunden, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Abseits von direkten Haftpflichtansprüchen die rechtliche Betreuung und Kostenübernahme z.B. in den Bereichen
Hierbei ist auf eine Auswahl von Versicherungsgesellschaften zu achten, welche eine unbegrenzte Versicherungssumme im Rechtsschutzbereich anbieten und mindestens einen Sofortservice in Rechtsschutzfragen inkludieren.
Kombiniert man die Haftpflichtlösung mit den entsprechenden Rechtsschutzbausteinen, ergibt sich eine gute Absicherung, welche Ihnen Freiraum für das Tagesgeschäft gibt.
Die Vinzentz GmbH betreut seit 1964 gewerbliche Mandanten im Bereich der mittelständigen Unternehmen. Wir legen hohen Wert auf ausgebildete Fachkräfte und eine gute Vernetzung in die verschiedenen Unternehmungen. Im Bereich der Haftpflicht- und Cyberversicherung haben wir ein vertieftes Fachwissen. Durch unseren Prokurist Benjamin Vinzentz, welcher lange in Ihrer Branche tätig war, haben wir einen guten Einblick in Ihre Unternehmung.
Weiterhin haben wir, auf Wunsch einiger Ihrer Berufskollegen, für verschiedene Gewerke entsprechende Whitepaper-Leitfäden entwickelt. Hier z.B. für medizinische Berufe wie Praxen und Ärzte, welche einen hohen Anspruch an die Beratung haben. Diese Whitepaper stellen wir Ihnen als unsere Servicepartner gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch Fachschulungen für Sie und Ihre Mandanten an oder unterstützen Sie bei Mehrwertveranstaltungen.
OLG Düsseldorf (16.11.2021- 4 U 252/20) - Verletzung Kardinalspflicht - wissentliche Pflichtverletzung
BGH (21.10.2021- IX ZR 9/21) - Einspeisung Solaranlage - Gewerbesteuer Pflicht - Verrechnung Steuern
BGH (18.12.2008 - IX ZR 12/05) - Haftung auch ohne Mandat - wenn Rat erteilt wird - Schutzwürdig